Der Auftrag laut des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SäKitaG)

Die im SäKitaG formulierten Aufgaben für die Kindertageseinrichtungen bilden den Bezugrahmen für die Grundrichtung unserer pädagogischen Arbeit. Die Aufgabe unserer Kindertageseinrichtung besteht demnach darin,

* die Erziehung des Kindes zu unterstützen und zu ergänzen.

* die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.

* insbesondere durch Entfaltung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten und seiner seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte.

* dem Kind sollen soziale Verhaltensweisen bewusst gemacht werden.

* Toleranz gegenüber Menschen, Kulturen und Lebensweisen zu vermitteln.