SATZUNG

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen „Bergzwerge Dorfchemnitz“ e.V. Er hat seinen Sitz in 09619 Dorfchemnitz, Am Berg 17 und ist im Vereinsregister unter der Nummer 669 eingetragen.
  • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  • Zweck des Vereins ist der Erhalt, die Betreibung und Förderung der Kindertagesstätte in Dorfchemnitz. Mit der Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungen soll die Lebenswelt, der Alltag und die gelebten Schwerpunkte der Einrichtung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Einrichtung soll eine Stätte der Begegnung sein.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke begünstigt werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Vorstand kann sich für seine Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen des §3 Nr. 26a EStG gewähren.

§ 4 Mitgliedschaft

  • Vereinsmitglieder können juristische und natürliche volljährige Personen werden.
  • Die Mitgliedschaft zum Verein ist schriftlich zu beantragen.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
  • Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung dieser Satzung und zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
  • Die Mitgliedschaft endet
  • durch Austritt, der durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgt
  • durch Tod, sowie bei juristischen Personen durch Wegfall der Rechtsfähigkeit
  • durch Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.

§ 5 Finanzierung, Mitgliedsbeiträge

  • Die für den Vereinszweck erforderlichen Mittel werden durch Beiträge, Spenden und Zuwendungen aufgebracht.
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres zu entrichten. Der Beitrag ist stets als Jahresbeitrag zu leisten.
  • Dritte und Mitglieder haben die Möglichkeit, dem Verein Zuwendungen und Spenden zukommen zu lassen.
  • Alle Beiträge, Zuwendungen und Spenden sind ausschließlich für den gemeinnützigen Vereinszweck zu verwenden.

§ 6 Organe

  • Organe des Vereins sind       a) die Mitgliederversammlung

                                                           b) der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

  • In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
  • Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
  • Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Entgegennahme von Berichten des Vorstandes
  • Genehmigung der Haushaltführung / des aufgestellten Jahresfinanzplanes für das nächste Geschäftsjahr
  • weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach gesetzlichen Vorschriften ergeben.
  • Mindestens einmal im Jahr soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
  • Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
  • Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

  • Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes, bei seiner Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied.
  • Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen, die Änderung des Zwecks des Vereins, die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes, sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  • Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden der Mitgliederversammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 8 Vorstand

  • Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern.

Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.

§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes

  • Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.
  • Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere
  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
  • Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Beschlussfassung über Aufnahmeanträge, Ausschlüsse von Mitgliedern
  • Personalmanagement
  • Geschäftsführung, Vorbereitung und Vorlage des Haushaltsplanes, Abstimmung des Haushaltplanes mit der Gemeinde, Erstellung des Jahresberichts für den Jahresabschluss, Erstellung des Jahresberichtes der jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Gemeinde.

§ 10 Wahl des Vorstandes

  • Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von jeweils zwei Geschäftsjahren in geheimer Wahl gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Sämtliche Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sämtliche Vorstandmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  • Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein, endet auch das Amt als Vorstand. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, benennt der Vorstand kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger.

§ 11 Vorstandssitzungen

  • Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens drei Tagen einberufen werden.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
  • Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die zwei der anwesenden Vorstandsmitglieder zu unterzeichnen haben.

§ 12 Auflösung des Vereins

  • Bei der Auflösung des Vereins, fällt das Vermögen an die „Deutsche Krebshilfe“ e.V., Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe, IBAN: DE 65 3705 0299 0000 9191 91; die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnütziger Zwecke im Sinne dieser Satzung verwenden darf.
  • Ist wegen Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidatoren mit 3/4 –Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Satzung wurde am 12. September 2001 in Dorfchemnitz von der Gründungsversammlung beschlossen.

Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder: Annerose Beyer, Rene Büschel, Antje Götzl, Regina Leon, Tanja Mewes, Silke Stiehl, Maren Weinhold, Helgas Zinke

Diese geänderte Satzung wurde am 25.10.2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Hierfür zeichnen der Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende: Diane Flicke, Sindy Nemetschek