In unserer Einrichtung werden Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr betreut. Voraussetzung für die Aufnahme ist der Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages mit der Einrichtungsleitung.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Aufnahme von Kindern unter einem Jahr möglich.

Am Tag der Aufnahme ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das die gesundheitliche Eignung des Kindes für den Besuch der Kindertagesstätte bestätigt.

Für Familien mit Krippenkindern bieten wir vor der Aufnahme ein erstes Kennenlernen im Rahmen einer Krabbelgruppe an. Interessierte Eltern sind herzlich eingeladen, sich hierfür anzumelden und unsere Kindertagesstätte in ruhiger Atmosphäre kennenzulernen.