In unsere Einrichtung werden Kinder zwischen dem 1. Lebensjahr und dem vollendeten 10. Lebensjahr aufgenommen, unabhängig von Religion, Hautfarbe und Staatsangehörigkeit.
Zur Aufnahme bedarf es eines schriftlichen Betreuungsvertrages bei der Leiterin der Einrichtung.
In Ausnahmefällen können wir auch Kinder unter einem Jahr in unsere Einrichtung aufnehmen.
Am Tag der Aufnahme muss ein ärztliches Attest für das aufzunehmende Kind vorliegen, welches die Kindertagesstättentauglichkeit bescheinigt.